Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Zugelassen sind Klaviertrios und Streichquartette aller Nationen.
Anmeldeschluss: 1. September 2020
Altersgrenze: nach dem 1. Jänner 1986 geborene Musikerinnen und Musiker
Jedes Ensemble muss für eine zulässige Anmeldung sowohl die Online-Anmeldung www.haydn-competition.com positiv abschließen als auch die Anmeldegebühr einzahlen. Dem Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
FÜR DAS ENSEMBLE
A. Curriculum Vitae in Deutsch und Englisch
B. Foto in guter Auflösung (mind. 300 dpi)
C. DVD, ungeschnittene High-quality-live-Aufnahme
D. Zwei Empfehlungsschreiben
E. Im Fall von Alleinvertragsverhältnissen mit Agenten, Schallplattengesellschaften oder ähnlichen Organisationen, eine Erklärung derselben, damit das Ensemble die aus der Wettbewerbsteilnahme entstehenden Verpflichtungen übernehmen und erfüllen kann.
FÜR JEDES ENSEMBLEMITGLIED
A. Passkopie
Unvollständig eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Bei geringfügigen Unterschieden zwischen den verlangten und hochgeladenen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den Wettbewerbsbestimmungen stehen, kann das Organisationskomitee das Ensemble dennoch zum Wettbewerb zulassen.
TEILNAHMEGEBÜHR
für Streichquartett EUR 240,–
für Klaviertrio EUR 180,–
Die Teilnahmegebühr ist mit dem Vermerk „spesenfrei für den Empfänger“ auf folgendes Konto einzuzahlen:
Kontoinhaber: Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Kontoverbindung: Bank Austria
IBAN: AT 12 1200 0514 2859 0201
BIC: BK AUA TWW
Verwendungszweck: 8. Internationaler J. Haydn Kammermusik
Wettbewerb WB07HW01
Anmeldungen werden nur vollständig (komplette Unterlagen und DVD-Aufnahme) bis 1. September 2020 und bei überwiesener Teilnahmegebühr akzeptiert. Nach Einlangen der Teilnahmegebühr wird die Anmeldung via E-Mail bestätigt und erlangt erst damit Rechtsgültigkeit. Die Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist auch bei Nichtteilnahme nicht vorgesehen. Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit den Wettbewerbsbestimmungen einverstanden.
Vorauswahl und Zulassung
A. Die 1. Runde (Vorauswahl) wird mittels DVD in Wien vom Organisationskomitee mit unanfechtbarer Entscheidung getroffen. (Einsendeschluss: 1. September 2020)
B. Die Bekanntgabe der Teilnahme für die 2. Runde erfolgt via E-mail durch das Wettbewerbsbüro. Anhand der Zulassung können die KandidatInnen den gegebenenfalls erforderlichen Visumantrag für die Einreise nach Österreich stellen.
C. Alle Mitglieder jedes Ensembles haben sich am ersten Wettbewerbstag, 21.2.2021, im Wettbewerbssekretariat mit einem amtlichen Lichtbildausweis anzumelden.
D. Die Reihenfolge der Auftritte der einzelnen Ensembles wird im Joseph Haydn-Saal am 21.2.2021, in Anwesenheit der TeilnehmerInnen vor Beginn der Eröffnungssoiree ausgelost. Anschließend werden Tag und Uhrzeit für die 2. Runde der einzelnen Ensembles festgelegt. Die Ergebnisse werden nach den jeweiligen Runden im Wettbewerbssekretariat bekannt gegeben.
E. Verspätungen, gleich welcher Art, sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind mit dem ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs vereinbar und durch Anlässe begründet, die vom Sekretariat des Wettbewerbs, nach Anhörung des Organisationsausschusses, anerkannt werden.
F. Alle Entscheidungen über die Wettbewerbsabwicklung und die Ergebnisse des Wettbewerbes werden durch die Jury getroffen und sind unanfechtbar.
Allgemeine Kriterien
A. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien übernimmt keine Kosten für den Aufenthalt (Unterkunft und Verpflegung) der teilnehmenden KandidatInnen. Das Wettbewerbsbüro kann jedoch bei der Beschaffung von Quartieren behilflich sein.
B. Aufnahmen in Bild und Ton sowie Radio- und Fernsehübertragungen vom Wettbewerb sind vorgesehen.
C. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich alle Rechte (einschließlich eventueller Aufnahmen und Wiedergaben in Ton und Bild) vor; eventuelle Ansprüche Dritter werden nicht anerkannt.
D. Mit der auf der Anmeldung geleisteten Unterschrift räumen alle Ensemblemitglieder dem Wettbewerbsveranstalter das Recht ein, Angaben zum Ensemble sowie zu dessen Mitgliedern zu veröffentlichen und an Dritte weitergeben zu können.
E. Es wird empfohlen, die angeführten Ausgaben zu verwenden bzw. nur solche, die dem Originaltext möglichst getreu sind. Auf Verlangen der Jury haben die KandidatInnen die benutzten Partituren vorzulegen.
F. Alle Wertungsrunden sind öffentlich zugänglich.
G. Textgültigkeit: Die Wettbewerbsbestimmungen des Internationalen Joseph Haydn Kammermusik Wettbewerbes 2021 werden in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) veröffentlicht. Nur der deutsche Text ist als offizielle und rechtlich maßgebende Version zu betrachten.
H. Im Falle einer Nicht-Durchführung des Wettbewerbs erhalten die KandidatInnen die Anmeldegebühr rückerstattet.