Vorauswahl und Zulassung
A. Die 1. Runde (Vorauswahl) wird mittels Video-Upload in Wien vom Organisationskomitee mit unanfechtbarer Entscheidung getroffen. (Einsendeschluss: 1.9.2022)
B. Die Bekanntgabe der Teilnahme für die 2. Runde (online) erfolgt via e-Mail durch das Wettbewerbsbüro.
C. Die 2. Runde ist ebenfalls online. Die Videos müssen bis zum 10.12.2022 hochgeladen werden. Die Bekanntgabe der Teilnahme am Semifinale in Wien erfolgt durch das Wettbewerbsbüro. Anhand der Zulassung zum Semifinale können die KandidatInnen den gegebenenfalls erforderlichen Visumantrag für die Einreise nach Österreich stellen.
D. Die Reihenfolge der Auftritte der einzelnen Ensembles im Semifinale (ab 27.2.2023 in Wien) wird, in Anwesenheit der TeilnehmerInnen, online ausgelost.
E. Verspätungen, gleich welcher Art, sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind mit dem ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs vereinbar und durch Anlässe begründet, die vom Sekretariat des Wettbewerbs, nach Anhörung des Organisationsausschusses, anerkannt werden.
F. Alle Entscheidungen über die Wettbewerbsabwicklung und die Ergebnisse des Wettbewerbes werden durch die Jury getroffen und sind unanfechtbar.